Die Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose) – mit einem seit Mai letzten Jahres in Deutschland zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff – wird zukünftig für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen.
Beim Herpes zoster (Gürtelrose) handelt es sich um einen Nervenerkrankung als Hautausschlag äußert, der meist nur im Bereich eines Dermatoms (Hautareal, welches von einem Nerv innerviert wird) auftritt und vor allem bei Erwachsenen starke Schmerzen verursacht. Folgende Symptome und Beschwerden können auf Herpes zoster (Gürtelrose) hinweisen: Zunächst treten unspezifischer Allgemeinsymptome (Müdigkeit, Leistungseinschränkung, Fieber und Gliederschmerzen) auf. Dann lokaler Juckreiz und Missempfindungen. Danach Auftreten der typischen Zosterbläschen (herpetiforme Bläschen) und Hautrötungen.
Eine Schutzimpfung gegen das Varizella zoster-Virus (VZV) ist verfügbar (= Herpes zoster-Impfung) und ist Kassenleistung:
- allen Personen ab 60 Jahren.
- allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem geschwächt ist (beispielsweise durch Krankheit, nach Knochenmark- oder Organtransplantation, bei immunsuppressiver Therapie).
- allen Personen ab 50 Jahren mit einem schweren Grundleiden (beispielsweise chronische Erkrankungen der Lunge (COPD), der Nieren oder des Darmes, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes).
Eine Gürtelrose kann wiederholt auftreten. Daher ist die Impfung mit dem empfohlenen Impfstoff (Totimpfstoff) auch sinnvoll, wenn jemand bereits an einer Gürtelrose erkrankt war. So kann das Risiko für weitere Erkrankungen verringert werden. Die Impfung ist allerdings nicht für die Behandlung der Gürtelrose geeignet. Daher sollte erst geimpft werden, wenn die Gürtelrose abgeklungen ist.
Aktuelle Information zur Gürtelrose-Impfung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Anf. März 2019 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) an die entsprechende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen. D.h.: Die Impfung ist ab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.